Die Patentanwaltskanzlei REHBERG HÜPPE + PARTNER („RHP“) geht auf eine im Jahre 1929 in Dresden von Patentanwalt Dr. Fritz Lehmann gegründete Patentanwaltskanzlei zurück, die vorwiegend auf dem Gebiet der dort beheimateten Schokoladen- und Süßwarenindustrie tätig war. In diese Kanzlei mit kontinuierlich wachsenden Aufgabenfeldern trat Patentanwalt Rudolf Bibrach im Jahre 1940 ein und führte sie seit dem Jahre 1946 in Göttingen fort. Später erfolgte eine Aufteilung der Kanzlei, wobei diese von Dr. Fritz Lehmann in München und Rudolf Bibrach in Göttingen weiterbetrieben wurde.
1966 trat Elmar Rehberg in diese älteste Göttinger Patentanwaltskanzlei ein und wurde im Jahre 1971 Sozius. 1990 begann Paul W. Hüppe seine Tätigkeit in der Kanzlei. Seit seinem Eintritt als Partner im Jahre 1995 firmierte die Kanzlei unter REHBERG+HÜPPE.
„Gewerbliche Schutzrechte sind teuer, strategisch platziert sind sie es aber wert!“
1997 begann Bernhard Frank Rehberg seine Mitarbeit und wurde 2002 Sozius. 2004 trat Dr. Nikolaus Hinrichs in die Kanzlei ein. Mit seinem Eintritt als Partner wechselte die Kanzlei ihre Rechtsform zu der einer Partnerschaftsgesellschaft, die unter der Bezeichnung REHBERG HÜPPE + PARTNER geführt wird. Elmar Rehberg ist Ende 2009 aus Altersgründen aus der Sozietät ausgeschieden.
Im Dezember 2013 hat RHP neue Räumlichkeiten am Robert-Gernhardt-Platz 1 bezogen. Zeitgleich erfolgte die Umwandlung in die Partnerschaftsgesellschaft REHBERG HÜPPE + PARTNER Patentanwälte PartG mbB. Ende 2021 trat Bernhard Frank Rehberg aus der Sozietät aus. Die Sozietät wird seitdem von Paul W. Hüppe und Dr. Nikolaus W. Hinrichs fortgeführt.
Unsere Räumlichkeiten am Robert-Gernhardt-Platz.