Beratungsgebiete

Wir beraten Sie patentanwaltlich in sämtlichen Bereichen der Physik und des Maschinenbaus. Die Patentanwälte von RHP verfügen über  langjährige Erfahrung bei der Erwirkung von technischen Schutzrechten unter anderem auf den folgenden Technologiegebieten:

  • Luft- und Raumfahrt
  • Werkzeugmaschinen
  • Handwerkzeuge
  • Maschinen zur Herstellung von Süßwaren
  • Lasertechnologie
  • Automobile
  • Nutzfahrzeuge
  • Befestigungsmittel
  • Medizintechnik
  • Gefriertrocknungsanlagen
  • Möbel und Möbelbeschläge
  • Pneumatik
  • Hydraulik
  • Schwingungstechnik
  • Hochauflösende Mikroskopie
  • Spanntechnik
  • Materialbearbeitung
  • Plasmatechnologie
  • Fördertechnik
  • Handhabungssysteme
  • Laborgeräte
  • Optik
  • Solartechnik

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte dienen dem Schutz Ihres geistigen Eigentums. Aus gewerblichen Schutzrechten können Sie Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung gegen Ihre Wettbewerber durchsetzen. Gewerbliche Schutzrechte sind Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs.

 

 

„Sie werden überrascht sein, dass auch kleine Weiterentwicklungen patentfähig sein können.“

Patente + Gebrauchsmuster

Patente und Gebrauchsmuster schützen technische Erfindungen, die neu gegenüber dem Stand der Technik sind und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Einheitspatent: Ab dem 01.06.2023 kann (alternativ oder zusätzlich zur nationalen Validierung eines Europäischen Patents) ein europäisches Einheitspatent beantragt werden.

Informationen zu einem Einheitspatent finden Sie unter „Übersicht zum Einheitspatentsystem“.

Beispiel: Das im Nichtigkeitsverfahren verteidigte und gegen Wettbewerber durchgesetzte europäische Patent EP 1 563 963 (s. Abbildung) schützt für unseren Mandanten eine neue Gattung von Schraubendrehern für das Arbeiten an elektrischen Anlagen mit aus­wechsel­baren Funktionsteilen.

 

 

Patent Zeichnung EP 1 563 963

„Erst anmelden, dann reden.“ (Grundregel für Erfinder)

Design

Ein Design schützt das Eye-Appeal eines Produkts, wenn das Eye-Appeal neu ist und die erforderliche Eigenart aufweist.

Beispiel: Das Design EM 001905712 (s. Abbildung) schützt das Eye-Appeal eines Büro-Rollschrankes unseres Mandanten vor Nachahmungen durch Wettbewerber.

 

Design Rollschrank EM 001905712

„Ein Design schützt das Eye-Appeal Ihres Produkts“

Marke

Eine Marke dient dazu, Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen eines anderen Unter­nehmens zu unterscheiden. Eingetragen werden Marken, die keine beschreibende Angabe und unter­scheidungs­kräftig sind. Ihre eingetragene Marke schützt Sie gegen die Benutzung einer verwechselbaren jüngeren Marke.

Beispiel: Die Marke DE 30 2009 068 273.9 gewährleistet, dass nur unser Mandant die Wort-Bildmarke (s. Abbildung) nutzen darf, um bei potentiellen Kunden die Gefahr von Verwechslungen mit Produkten von Wett­be­werbern zu vermeiden.

 

Marke Leonardo DE 30 2009 068 273.9

„Mit Marken sichern wir Ihren guten Namen“